Das #Oberlandesgericht #Stuttgart hat #Lidl untersagt, mit irreführenden #UVP-Angaben zu werben.
Die #Preisvergleiche bezogen sich teils auf nicht nachvollziehbare #Standardverpackungen oder frei erfundene Unverbindliche Preisempfehlungen. Die #Verbraucherzentrale sieht darin eine klare Täuschung der Kundschaft.