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Frage zu eRechnungen. Ab 01.01.25 scheinen Unternehmer mit e-Rechnungen zwingend konfrontiert zu werden. Mich hat das Thema gerade völlig kalt erwischt. 🙁
Wenn ich das recht verstehe, dann brauche ich als Freiberufler die Möglichkeit e-Rechnungen a) zu empfangen, zu lesen, zu prüfen und zu archivieren und b) zu erstellen.

Habt ihr hier Tipps, welche Software für Linux und welches Struktur-Format (ZugFerd & Co) man am Sinnvollsten nimmt?

@linux @linux #linux #erechnung #erechnungspflicht #finanzen #rechnung #unternehmen #gründen #FragDasFediverse #Buchhaltung #selbständigkeit #selbständig #Freiberufler

DreamGryphon

@jeff

Hier steht, daß es für Kleinunternehmer erst ab 2028 verflichtend gilt. Hast also evtl. noch etwas Zeit:
ihk.de/koeln/hauptnavigation/r

"Wer ist betroffen?
Die Verpflichtung, eine E-Rechnung auszustellen, betrifft nur steuerbare Leistungen zwischen Unternehmern (B2B), unabhängig davon, ob das Unternehmen im Haupt- oder ggf. im Nebenerwerb betrieben wird. Spätestens ab 2028 müssen auch Kleinunternehmer (Umsatzsteuer) E-Rechnungen (B2B) ausstellen."

IHK KölnDie neue E-Rechnung ab 2025: Wichtige Informationen für den B2B-BereichAb dem 01.01.2025 sind elektronische Rechnungen im B2B-Bereich grundsätzlich verpflichtend. Dann wird nur noch zwischen der elektronischen Rechnung (auch als E-Rechnung bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Die Rechnung im PDF-Format gilt dabei nicht als elektronische Rechnung.
@DarkMetatron @DreamGryphon Jep, auf der IHK Seite ist dazu zu lesen:
"Daher müssen alle Unternehmen ab 1. Januar 2025 den Empfang, die Verarbeitung und die revisionssichere Archivierung der E-Rechnung sicherstellen."
Gerade die "revisionssichere Archivierung" macht mir noch Fragezeichen. Reicht es, wenn ich meine Mails mit den eRechnungen aufhebe, oder wenn ich all die eRechnungen als Datei auf der Disk speichere? 🤔

@jeff @DreamGryphon

Ja, genau das revisionssicher wüßte ich nicht wie ich das Bewerkstelligen sollte.
Eigentlich ginge das ja nur wenn man die Rechnungen auf einen Write once - read many Speicher mit einem append-only Zugriffslog ablegt, denn wie soll man sonst gewährleisten und beweisen das die Rechnungen unveränderbar, was ja revisionssicher auch bedeutet.

[1/2]

@jeff @DreamGryphon

In Ableitung der HGB-Vorschriften gelten folgende Kriterien für die Revisionssicherheit:
- Richtigkeit
- Vollständigkeit
- Sicherheit des Gesamtverfahrens
- Schutz vor Veränderung und Verfälschung
- Sicherung vor Verlust
- Nutzung nur durch Berechtigte
- Einhaltung der Aufbewahrungsfristen
- Dokumentation des Verfahrens
- Nachvollziehbarkeit
- Prüfbarkeit
de.wikipedia.org/wiki/Revision

Deswegen nehme ich dann doch lieber einen Dienstleister

de.wikipedia.orgRevisionssicherheit – Wikipedia

@DarkMetatron

Oha ja, da klingt dann doch etwas komplizierter. o.O;

@DarkMetatron Genau! Das ist alles nicht ganz trivial. Ich bin so getickt, dass ich alles lieber selbst betreibe. Mein Server - meine Daten. Damit komme ich aber wohl so langsam an Grenzen. Ich frage mich dabei allerdings auch, ob das alles nicht erst ab einer gewissen Größe überhaupt sinnvoll ist ... 🤔

@jeff

Leider fragt keiner danach ob es Sinnvoll ist, wichtig ist nur was im Gesetz steht.

Das Gesetz macht, wenigstens was den Empfang und die Anforderungen an die Archivierung angeht, keinen Unterschied zwischen einem kleinen Einzelgewerbler und einem Multimilliarden-Euro-Unternehmen.

@DarkMetatron Jep - leider. 🙁 Genau wie bei manch anderen formalen Dingen. Mir fällt da so ganz spontan die DSGVO ein. Die kostet einen Haufen Aufwand und den können sich dann nur (oder besser) die Großen leisten.

@DreamGryphon Hab Dank 🙂 Durch die IHK und ihre Verweise lese ich mich gerade durch. Habe leider keine UST Befreiung, aber auch so scheint es da noch Übergangszeiträume zu geben:

"Bis Ende des Jahres 2026 dürfen Rechnungsaussteller für in den Jahren 2025 und 2026 ausgeführte inländische B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen versenden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen (beispielsweise PDF-Dateien), bleiben in diesem Zeitraum zulässig."

und

"Bis Ende 2027 dürfen für im Jahr 2027 ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermittelt werden. Voraussetzungen sind dann, dass der Rechnungsaussteller einen Vorjahresumsatz (2026) von maximal 800.000 EURO erwirtschaftet. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen (beispielsweise PDF-Dateien), bleiben in diesem Zeitraum zulässig"

Quelle: ihk.de/koeln/hauptnavigation/r…

IHK KölnDie neue E-Rechnung ab 2025: Wichtige Informationen für den B2B-BereichAb dem 01.01.2025 sind elektronische Rechnungen im B2B-Bereich grundsätzlich verpflichtend. Dann wird nur noch zwischen der elektronischen Rechnung (auch als E-Rechnung bezeichnet) und sonstigen Rechnungen unterschieden. Die Rechnung im PDF-Format gilt dabei nicht als elektronische Rechnung.