Frage zu eRechnungen. Ab 01.01.25 scheinen Unternehmer mit e-Rechnungen zwingend konfrontiert zu werden. Mich hat das Thema gerade völlig kalt erwischt.
Wenn ich das recht verstehe, dann brauche ich als Freiberufler die Möglichkeit e-Rechnungen a) zu empfangen, zu lesen, zu prüfen und zu archivieren und b) zu erstellen.
Habt ihr hier Tipps, welche Software für Linux und welches Struktur-Format (ZugFerd & Co) man am Sinnvollsten nimmt?
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Hier steht, daß es für Kleinunternehmer erst ab 2028 verflichtend gilt. Hast also evtl. noch etwas Zeit:
https://www.ihk.de/koeln/hauptnavigation/recht-steuern/recht/die-neue-erechnung-ab-2025-6260168
"Wer ist betroffen?
Die Verpflichtung, eine E-Rechnung auszustellen, betrifft nur steuerbare Leistungen zwischen Unternehmern (B2B), unabhängig davon, ob das Unternehmen im Haupt- oder ggf. im Nebenerwerb betrieben wird. Spätestens ab 2028 müssen auch Kleinunternehmer (Umsatzsteuer) E-Rechnungen (B2B) ausstellen."
Die Ausnahme gilt nur für das Erstellen von E-Rechnungen, Empfangen muss man auch als KMU E-Rechnungen schon ab dem 01.01.2025 können.
Ja, genau das revisionssicher wüßte ich nicht wie ich das Bewerkstelligen sollte.
Eigentlich ginge das ja nur wenn man die Rechnungen auf einen Write once - read many Speicher mit einem append-only Zugriffslog ablegt, denn wie soll man sonst gewährleisten und beweisen das die Rechnungen unveränderbar, was ja revisionssicher auch bedeutet.
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In Ableitung der HGB-Vorschriften gelten folgende Kriterien für die Revisionssicherheit:
- Richtigkeit
- Vollständigkeit
- Sicherheit des Gesamtverfahrens
- Schutz vor Veränderung und Verfälschung
- Sicherung vor Verlust
- Nutzung nur durch Berechtigte
- Einhaltung der Aufbewahrungsfristen
- Dokumentation des Verfahrens
- Nachvollziehbarkeit
- Prüfbarkeit
https://de.wikipedia.org/wiki/Revisionssicherheit
Deswegen nehme ich dann doch lieber einen Dienstleister
Oha ja, da klingt dann doch etwas komplizierter. o.O;
Leider fragt keiner danach ob es Sinnvoll ist, wichtig ist nur was im Gesetz steht.
Das Gesetz macht, wenigstens was den Empfang und die Anforderungen an die Archivierung angeht, keinen Unterschied zwischen einem kleinen Einzelgewerbler und einem Multimilliarden-Euro-Unternehmen.
@DreamGryphon Hab Dank
"Bis Ende des Jahres 2026 dürfen Rechnungsaussteller für in den Jahren 2025 und 2026 ausgeführte inländische B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen versenden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen (beispielsweise PDF-Dateien), bleiben in diesem Zeitraum zulässig."
und
"Bis Ende 2027 dürfen für im Jahr 2027 ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermittelt werden. Voraussetzungen sind dann, dass der Rechnungsaussteller einen Vorjahresumsatz (2026) von maximal 800.000 EURO erwirtschaftet. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen (beispielsweise PDF-Dateien), bleiben in diesem Zeitraum zulässig"
Quelle: ihk.de/koeln/hauptnavigation/r…