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#exmatrikulation

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Stefan Müller :verified:<p>2/ Hat mich gerade erreicht: „Exmatrikulationen aufgrund von <a href="https://climatejustice.social/tags/T%C3%A4uschung" class="mention hashtag" rel="nofollow noopener noreferrer" target="_blank">#<span>Täuschung</span></a> sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Ich weiß nicht, ob Sie die Diskussion zum wieder eingeführten Ordnungsrecht verfolgt haben. Aber der neue § 16 BerlHG verschafft einen guten Eindruck, wann nach Ansicht des Gesetzgebers das scharfe Schwert der <a href="https://climatejustice.social/tags/Exmatrikulation" class="mention hashtag" rel="nofollow noopener noreferrer" target="_blank">#<span>Exmatrikulation</span></a> gezogen werden kann. “</p><p>Wie doof! Da bin ich ab heute gegen das <a href="https://climatejustice.social/tags/Grundgesetz" class="mention hashtag" rel="nofollow noopener noreferrer" target="_blank">#<span>Grundgesetz</span></a>. (Keine Angst, nur ein bisschen)</p><p>Ich halte ein Betreuungsverhältnis zwischen Betrüger und Betrogenem für unzumutbar. Ich weiß nicht, welche Grundrechte davon betroffen sein sollen? Das auf Bildung? 1) Wollte das der Betrüger nicht wahrnehmen und 2) kann er/sie das an einer anderen Bildungseinrichtugn wahrnehmen. </p><p>Ich bin kein Jurist, aber ich finde, dass die Situation eine ganz andere ist als bei Student*innen, die irgendwo demonstrieren. Dazu möchte ich mich als Hochschullehrer nicht verhalten müssen. Das ist nicht die Aufgabe der Hochschulen. Aber sicherzusetellen, dass keine Betrüger*innen mit Abschlüssen aus Hochschulen kommen, das ist sehr wohl unsere Aufgabe.</p>