#OLG-Urteil: #S-pushTAN-Verfahren reicht nicht für starke #Kundenauthentifizierung
Eine #Sparkasse muss einem #Kunden, der grob fahrlässig #Phishing-Opfer wurde, wegen Verzicht auf einen sicheren Login-Schutz einen Teil seines Schadens erstatten.
Das Oberlandesgericht ( #OLG ) #Dresden hat mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 5. Mai #Klarstellungen zur Sicherheit des #pushTAN-Verfahren und zu Ersatzansprüchen bei einer betrügerischen #Cyberattacke vorgenommen.